Hinweispflicht gemäß Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz Grundverordnung DS-GVO

Zur Verfolgung des Vereinszwecks sowie der Betreuung und Verwaltung seiner Mitglieder hat der Obst-und Gartenbauverein Hochspeyer nachfolgende Regelungen zum Datenschutz festgelegt

1.) Erhebung von personenbezogener Daten

 

Der Obst-und Gartenbauverein Hochspeyer erhebt im Zuge des Vereinsbeitritts von Dritten nachfolgende personenbezogene Daten:

  1. a) Namen und Anschrift zur Zustellung von Einladungen zur Mitgliederversammlung gemäß Vereinssatzung
  2. b) Geburtsdatum zur Festlegung und Zuordnung des Mitgliedsbeitrags
  3. c) Eintrittsdatum zur Feststellung von Jubiläen nach der Ehrenordnung des Landesverbands der Gartenbauvereine Saarland / Rheinland-Pfalz
  4. d) E-Mail Adresse zum Zwecke der Information über Veranstaltungen des Vereins oder des Landesverbandes der Gartenbauvereine Saarland / Rheinland-Pfalz sowie der digitalen Zustellung der Vereinszeitung „Der Obstgarten“
  5. e) Bankverbindung (IBAN) zum Sepa-Einzug des Mitgliedsbeitrags

 

2.) Speicherung personenbezogener Daten

 

Die von Dritten, infolge des Vereinsbeitritts, dem Verein überlassenen Daten werden vom Kassierer des Obst-und Gartenbauvereins in einer Excel-Tabelle zusammengefasst und verwaltet. Der Zugang zu diesen Daten erfolgt über Hardware (Rechner, Laptop), der über ein Kennwort gesichert ist. Das Passwort legt der Kassierer fest. Weitere Personen erhalten darüber keine Kenntnis.

3.) Nutzung personenbezogener Daten

 

Die Nutzung personenbezogener Daten erfolgt durch den Kassierer des Obst-und Gartenbauvereins. Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes ( Vorsitzende/r, stellv. Vorsitzende/r sowie der Schriftführer/in sind befugt für verwaltungszwecke die dafür notwendigen personenbezogenen Daten zu nutzen (Einladungen, Jubiläen, etc).

4.) Verarbeitung (Übermittlung) personenbezogener Daten

 

Der Obst-und Gartenbauverein Hochspeyer ist Mitglied im Verband der Gartenbauvereine Saarland/ Rheinland-Pfalz sowie dem Kreisverband der Gartenbauvereine Kaiserslautern.

Beide Verbände erheben von ihren Mitgliedsvereinen jährlich Umlagen, die sich an dem Mitgliederstand zum 1.01. eines Jahres bemessen.

Für die Bemessung der Umlagen übermittelt der Obst-und Gartenbauverein die Anzahl der ordentlichen Mitglieder sowie der beitragsfreien Mitglieder (Kinder unter 14 Jahren sowie Ehrenmitgliedern).

Darüber hinaus erwachsen den Mitgliedern Vorteile in Bezug auf Haftpflichtschutz, Vergünstigungen beim Einkauf bei Partnerbetrieben sowie für ein Probeabonnement der Zeitschrift „Unser Garten“. Zur Nutzung dieser Begünstigungen sowie zur Ausstellung eines Mitgliedsausweises werden der Geschäftsstelle des Landesverbandes von den Neumitgliedern nachfolgende personenbezogene Daten übermittelt:

Namen, Anschrift, Datum des Eintritts

 

Die Übermittlung der Daten findet auf elektronischem Wege statt. Der Speicherort sowie der Übertragungsweg sind über Firewalls gesichert.

5.) Löschung personenbezogener Daten

 

Nach der Beendigung der Mitgliedschaft im Obst-und Gartenbauverein durch Austritt, Ausschluss oder Tod werden alle personenbezogenen Daten gelöscht.

6.) Widerruf

 

Die Überlassung von personenbezogenen Daten, die infolge der Beantragung der Mitgliedschaft dem Obst-und Gartenbauverein sowie den übergeordneten verbänden erteilt wurde, kann jederzeit widerrufen werden